Psychotherapie

Charlotte de Boer



Postbeamtenkrankenkass (PBeaKK)

Als Mitglied der Postbeamtenkrankenkasse sind Sie, wenn Sie zur Mitgliedsgruppe B gehören, dazu berechtigt sich Psychologische Psychotherapie in einer Privatpraxis erstatten zu lassen. Entsprechende Formulare und Anträge finden Sie unter dem Stichwort "Psychotherapie" an dieser Stelle